(A) Allgemeine Geschäftsbedingungen Neureich IO GmbH
(B) Allgemeine Geschäftsbedingungen Unternehmensberatung
(C) Allgemeine Geschäftsbedingungen Privatkundenberatung
§ 1 Allgemeines (Vertragsgegenstand, Geltungsbereich, Änderungen)
Die Neureich IO GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Niklas Fittkau, im Folgenden „Neureich“ genannt, betreibt unter dem Namen „Neureich“ eine Webseite, auf der die Nutzer Informationen über den Neureich Finanzplan erhalten und ihre Finanzen verwalten können.
Diese Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem jeweiligen Nutzer und Neureich abschließend und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, Neureich hat diesen ausdrücklich zugestimmt.
Nutzer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen können nur Personen sein, die bereits das 16. Lebensalter erreicht haben. Durch die Registrierung sichert der Nutzer gegenüber Neureich zu, dass er dieses Mindestalter erreicht hat.
Neureich behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Neureich wird dem Nutzer die Änderungen der Nutzungsbedingungen spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitteilen und Ihm diese übermitteln. Erfolgt innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung kein Widerspruch, so gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als vom Nutzer angenommen. Anderenfalls ist Neureich dazu berechtigt, das betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Nutzungsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
§ 2 Vertragsschluss, Abonnement, Laufzeit
Zwischen Neureich und dem jeweiligen Nutzer wird der Vertrag dadurch geschlossen, dass der Nutzer den Button „Kaufen“ anklickt.
Der Preis sowie der Verrechnungsmodus richten sich dabei nach der vor dem Buchen angezeigten Leistungs-/Preisbeschreibung.
Die Nutzer können das Abo frühestens zum Ende des jeweiligen Vertrags-Zeitraums kündigen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich das Abo automatisch um den jeweiligen Vertragszeitraum. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von diesen Bestimmungen unberührt.
§ 3 Funktionen
Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der Umfang der von Neureich zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Grundsätzlich erbringt Neureich für den Nutzer Leistungen eines Portals im Zusammenhang mit Finanzplänen. Neureich stellt dem Nutzer für die Dauer des jeweiligen Vertrages die Internetseite in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Verfügung.Die Kommunikation zwischen Nutzern und der Internetseite erfolgt via Internet.
Für eine vollumfängliche Nutzung der App muss das Endgerät des Nutzers dabei den technischen Voraussetzungen entsprechen, die zum Zeitpunkt der Installation und/oder dem Anlegen des Kundenkontos verlangt werden. Eine durchgehend bestehende Internetverbindung während der Verwendung der Internetseite ist erforderlich.
Neureich darf sich zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten der Hilfe Dritter bedienen.
§ 4 Nutzungsrecht
Neureich gewährt dem Nutzer ein widerrufliches, einfaches, nicht übertragbares und weltweit geltendes Recht zur Nutzung der Internetseite und der dazu gehörigen Inhalte.
Das Nutzungsrecht des Nutzers beschränkt sich ausschließlich auf das bestimmungsgemäße Nutzen der von Neureich zur Verfügung gestellten Inhalte im Rahmen der Internetseite. Ein anderweitiges Verwenden etwaiger Inhalte ist nicht gestattet, auf § 5 wird verwiesen.
§ 5 Pflichten des Nutzers
Der Nutzer muss bei der Registrierung wahre und vollständige Informationen angeben und diese bei Bedarf aktualisieren.
Während der Kommunikation hat der Nutzer auf die Belange der anderen Nutzer Rücksicht zu nehmen, insbesondere hat der Nutzer Handlungen zu unterlassen, die gegen die Rechte Dritter, einschließlich Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte oder geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen.
Der Nutzer ist für alle Aktivitäten, die über seinen Nutzerkonto erfolgen und der Geheimhaltung der Login Daten und seines Passworts, im vollen Umfang selbst verantwortlich.
Der Nutzer ist verpflichtet, die von Neureich erbrachten und/oder zu erbringenden Leistungen, erstellten Werke und/oder überlassenen Nutzungsrechte nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
Der Nutzer ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass – soweit zutreffend - die von ihm an Neureich überlassenen Inhalte aller Art für die vertraglich vereinbarten, von Neureich zu erbringenden Leistungen, nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.
Der Nutzer ist verpflichtet, im Rahmen der Nutzung der Dienste von Neureich die rechtliche Zulässigkeit seiner Handlungen zu überprüfen.
Der Nutzer verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
Der Nutzer ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche Dienste von Neureich durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Nutzer, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
Der Nutzer ist für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
Die von dem Nutzer im Rahmen der Nutzung hochzuladenden Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Nutzer räumt Neureich hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte allen Nutzern im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Pflichten über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
Die Nutzung durch Crawler, Webagenten oder ähnliche Softwaretools, die einer vertragsgemäßen, üblichen Nutzung widersprechen, ist den Nutzern untersagt.
Sofern Dritte Ansprüche nach den vorangegangenen Ziffern gegenüber Neureich geltend machen, wird Neureich den Nutzer hierüber unverzüglich informieren. Der Nutzer verpflichtet sich, Neureich insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, Neureich bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit Neureich kein Mitverschulden zur Last fällt.
§ 6 Sperrung
Neureich ist berechtigt ein Nutzerkonto zu sperren, wenn ein Nutzer gegen seine Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen wiederholt verstößt oder wenn bereits die Schwere eines einzelnen Verstoßes dazu geeignet ist.
Neureich kann einen Nutzer insbesondere sperren, wenn dieser bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht hat, gegen Rechte Dritter verstößt, Leistungen der Internetseite missbraucht oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
Wenn das Konto des Nutzers von Neureich gesperrt oder gekündigt wurde, ist der Nutzer nicht berechtigt, sich erneut anzumelden.
§ 7 Gewährleistung/ Haftung
Neureich steht dafür ein, dass die Webseite den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Die Haftung von Neureich für Mängel an kostenlosen Diensten ist auf den Fall beschränkt, dass Neureich gegenüber dem Nutzer einen Mangel arglistig verschweigt. Der Nutzer hat bei kostenlosen Diensten keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung durch Neureich. Die Haftung von Neureich für Mängel im Recht an kostenlosen Diensten ist auf den Fall beschränkt, dass Neureich gegenüber dem Nutzer einen Mangel im Recht im Zusammenhang mit den kostenlosen Diensten arglistig verschweigt.
Der Nutzer verpflichtet sich, Mängel oder Schäden, die den Betrieb oder die Sicherheit des Dienstes stören könnten, unverzüglich zu melden, sofern der Nutzer Unternehmer ist. Hierbei soll der Nutzer alle Maßnahmen treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder deren Beseitigung erleichtern oder beschleunigen.
Ob ein Mangel vorliegt, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach liegt ein Mangel insbesondere vor, wenn die Leistungen die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllen oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeiten, sodass die Nutzung der Internetseite unmöglich oder nur eingeschränkt möglich ist.
Neureich ist verpflichtet, Mängel an kostenpflichtigen Inhalten unverzüglich zu beheben. Bei der Mängelbeseitigung wird sich Neureich bemühen, dass keine Unterbrechung der Nutzung auftritt. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über den Mietvertrag, §§ 535 ff BGB. Der § 536 a Abs. 1, 1. Alt. BGB, der einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch des Nutzers gegen Neureich beinhaltet, ist ausgeschlossen.
Neureich haftet nicht für Ansprüche, die daraus entstehen, dass die Dienste vorübergehend, insbesondere auf Grund von Wartungsarbeiten, für den Nutzer nicht zur Verfügung stehen, sofern der Ausfall eine Gesamtzeit von mehr als 1,0 % eines Jahres pro Kalenderjahr nicht überschreitet und bei längeren Ausfällen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
Neureich haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Für sonstige Schäden haftet Neureich nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten).
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von Neureich.
§ 8 Datenschutz
Zur Erstellung und Verwaltung des Nutzerprofils wird der Nutzer nach personenbezogenen Daten gefragt. Diese Daten werden ordnungsgemäß gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DS-GVO genutzt. Hierzu wird der Nutzer auf die Datenschutzerklärung von Neureich hingewiesen. Der Nutzer sichert Neureich zu, dass diese Datenschutzbestimmungen von ihm gelesen und verstanden wurden.
§ 9 Höhere Gewalt
Neureich ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Pandemien, Epidemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.
§ 10 Systemverfügbarkeit
Für die kostenlosen Dienste von Neureich besteht kein Anspruch auf bestimmte Verfügbarkeiten.
Für die kostenpflichtigen Dienste bietet Neureich eine Netzverfügbarkeit von 99 % im Jahresdurchschnitt. Ausgenommen hiervon sind die Zeiten für Wartungs- und Pflegearbeiten durch Neureich, welche rechtzeitig angekündigt werden.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1)Diese Nutzungsbedingungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.
(2)Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.
(3)Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und der Allgemeinen Nutzungsbedingungen bedürfen grundsätzlich mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung.
(4)Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.
(B)Allgemeine Geschäftsbedingungen Unternehmensberatung
Allgemeine Geschäftsbedingungen Neureich IO GmbH, Am Mühlgraben 19, 56422 Wirges (nachfolgend: „Neureich IO GmbH“) gegenüber Unternehmern und Kaufleuten (nachfolgend „Kunde“)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Neureich IO GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Neureich IO GmbH mit seinen Kunden über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Neureich IO GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Neureich IO GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand/Leistungsumfang
(1) Die von der Neureich IO GmbH abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Auftrags ist die jeweils vereinbarte, im Angebot und seinen Anlagen bezeichnete Tätigkeit der Neureich IO GmbH. Ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand ist die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Unerheblich ist ebenfalls, ob oder wann dieser erzielt ist.
(2) Nicht Gegenstand des Auftrages sind die Beratungen in Rechts-, Steuer- und Versicherungsfragen. Sofern sich die Notwendigkeit der Einschaltung entsprechender Berufsangehöriger ergibt, wird die Neureich IO GmbH den Kunden darauf hinweisen, wobei die Neureich IO GmbH hierzu nicht verpflichtet ist.
(3) Von Dritten oder von dem Kunden gelieferte Daten werden seitens der Neureich IO GmbH nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach anerkannten Regeln der Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.
(4) Die Neureich IO GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Eine Leistungserbringung durch eine bestimmte Person ist nicht geschuldet.
(5) Bei der Erbringung der beauftragten Leistungen ist die Neureich IO GmbH hinsichtlich der Bestimmung von Ort und Zeit grundsätzlich frei. Die Neureich IO GmbH wird allerdings die geschäftlichen Bedürfnisse des Kunden bestmöglich berücksichtigen, sofern die Leistungserbringung nicht onlinebasiert erfolgt.
(6) Sofern die Leistungserbringung durch die Neureich IO GmbH online- und webbasiert erfolgt, hat der Kunde zu gewährleisten, dass die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen auf Seiten des Kunden stets vorliegen. Diese werden dem Kunden durch die Neureich IO GmbH mitgeteilt.
(7) Die Neureich IO GmbH übernimmt nicht die Überwachung der Liquidität/ Zahlungsfähigkeit des Kunden. Insoweit hat der Kunde stets eigenverantwortlich und gegebenenfalls unter Beauftragung eines Steuerberaters zu handeln. Die Neureich IO GmbH schuldet insoweit auch nicht die Vermittlung oder die Kontaktaufnahme zu etwaigen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.
§ 3 Leistungsänderungen
(1) Die Neureich IO GmbH ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Kunden Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten zumutbar ist.
(2) Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung und Verschiebung der Termine.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform
§ 4 Mitwirkungshandlungen des Kunden; Abwerbeverbot
(1) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern durch die Neureich IO GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die Neureich IO GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von der Neureich IO GmbH unberührt.
(2) Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
(3) Der Kunde wird während der Laufzeit des Vertrages und innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach Vertragsbeendigung keine der gegenwärtigen Geschäftsführer oder Arbeitnehmer der Neureich IO GmbH abwerben, wobei diese Beschränkung nicht für die Einstellung von Mitarbeitern gilt, deren Anstellungsverhältnis zuvor von der Neureich IO GmbH beendet wurde, die ihr Anstellungs- verhältnis von sich aus vor Aufnahme von Gesprächen mit dem Kunden über eine Einstellung kündigen oder eine einvernehmliche Aufhebung vereinbaren oder die sich von sich aus ohne Veranlassung beim Kunden bewerben.
§ 5 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen der Neureich IO GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform durch Angebot und Annahme erfolgen.
(2) Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von der Neureich IO GmbH eine Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform.
(3) Sofern eine Festlaufzeit vereinbart ist, verlängert diese sich automatisch um den Zeitraum der Festlaufzeit, wenn das Vertragsverhältnis nicht mit einer Frist von vier Wochen vor Ablauf der Festlaufzeit gekündigt wird. Sodann gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum jeweiligen Vertragsende.
(4) Zustandekommen des Vertrages / des Nutzungsverhältnisses durch Klick auf den Button „Bestellen“ oder “Kaufen” gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages nach Maßgabe dieser AGB gegenüber Neureich IO GmbH ab. Der Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung oder durch Beginn der tatsächlichen Durchführung des Design-Services durch der Neureich IO GmbH zustande.
§ 6 Zahlungen, Preise, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Erfolgshonorar
(1) Die Preise, die von der Neureich IO GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Zahlungsart (SEPA-Lastschrift, Zahlung nach Rechnung, etc.) sowie Zahlungsziel richten sich nach der im jeweiligen Angebot vorgegebenen Bestimmung. Bei SEPA Lastschriften wird die Vorankündigung (Pre-Notification) auf fünf Tage verkürzt.
(3) Die Neureich IO GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung.
(4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an die Neureich IO GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(6) Rechte des Kunden aus dem Vertragsverhältnis dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
(7) Für den Fall, dass eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart wurde, gilt grundsätzlich Folgendes:
a) Definitionen„Vermittlung von Finanzmitteln“ umfasst insbesondere aber nicht abschließend: Darlehen, Kontokorrent-Linien, Wandeldarlehen, Beteiligungen (offen oder still), Förderungen oder Zuschüsse, Mezzanine-Kapital, IPO-Begleitung, Crowdfunding, Crowdlending oder Crowdinvesting oder sämtliche wirtschaftlich gleichwertige Arten von Kapitalbeschaffung.„Verkäufe“ umfasst insbesondere, aber nicht abschließend: Verkauf oder Teilverkauf von Geschäftsanteilen, Gesellschafterbeteiligungen, Aktien oder Assets, Fusionen oder sonstige wirtschaftlich gleichwertige Konstellationen.
b) Bemessungsgrundlage: Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Erfolgshonorars ist (i) im Falle des Verkaufs die jeweilige Gegenleistung, eingeschlossen ungewisse Zahlungen und Leistungen aufgrund von Optionsvereinbarungen, wie eine Miet-Kaufoption, oder Pacht- /Mietverträge im Zusammenhang mit der Transaktion oder Earn- out-Vereinbarungen, wobei bei variablen Komponenten der vernünftigerweise zu erwartende Betrag maßgeblich ist, und (ii) im Fall der Vermittlung von Finanzierungsmitteln das Gesamtvolumen der Finanzierung.
c) Höhe des Erfolgshonorars: Als vereinbart gilt ein Erfolgshonorar von 2,5% der vorab definierten Bemessungsgrundlage, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen ist.
d) Fälligkeit: Im Falle des Verkaufs, wird das vereinbarte Erfolgshonorar mit Unterzeichnung des jeweiligen notariellen oder privatschriftlichen Vertrages durch den Kunden fällig und ist binnen 10 Tagen zahlbar. Im Falle der Mitwirkung an der Vermittlung von Finanzmitteln, wird das vereinbarte Erfolgshonorar bei tatsächlichem Zufluss der Finanzmittel an den Kunden fällig und ist zahlbar binnen 10 Tagen.
e) Auskunft: Der Kunde bzw. seine Gesellschafter sind jederzeit zur Auskunft gegenüber der Neureich IO GmbH verpflichtet, ob, wann und mit welchem Inhalt ein notarieller oder privatschriftlicher Vertrag unterzeichnet wurde beziehungsweise ob, wann und in welcher Höhe entsprechende Finanzmittel dem Kunden zugeflossen sind. Die Auskunftsverpflichtung besteht für einen Zeitraum von 12 Monaten über das Ende der Vertragslaufzeit fort, unabhängig davon, auf welchem Grund die Vertragsbeendigung beruht. Die Auskunft wird unverzüglich, spätestens binnen zwei Werktagen auf erstes Anfordern der Neureich IO GmbH erteilt. Die Auskunftserteilung kann in Schriftform oder in Textform per E-Mail erfolgen. Das Übermittlungsrisiko trägt der Kunde. Bei Verweigerung der Auskunft durch den Kunden oder berechtigten Zweifeln an der Vollständigkeit der Auskunft ist die Neureich IO GmbH berechtigt vollständigen Buchauszug gemäß und/oder analog § 87c HGB vom Kunden zu verlangen. Der Buchauszug ist binnen 14 Tagen auf Anforderung durch die Neureich IO GmbH zu erteilen. Der Buchauszug kann in Schriftform oder in Textform per E-Mail erfolgen. Das Übermittlungsrisiko trägt der Kunde.
§ 7 Auslagen
Zusätzlich zu der im Angebot benannten Vergütung erstattet der Kunde der Neureich IO GmbH, die angemessenen Auslagen, einschließlich Reisekosten (Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse (zuzüglich Zuschläge), Flugkosten der Business-Class, PKW: EUR 0,42 für jeden gefahrenen Kilometer), Hotel- und Bewirtungskosten in angemessenem Umfang, im Zusammenhang mit den aufgrund des Auftrags erbrachten Leistungen.
§ 8 Haftung, Verjährung
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber der Neureich GmbH zu gewährleisten. Die Neureich IO GmbH behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über ihr Unternehmen und ihre Dienstleistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(2) Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.
(3) Dies gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wenn a) die Schäden in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bestehen, b) die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, c) die geltend gemachten Ansprüche auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen, d) bei Garantieversprechen oder einem Beschaffungsrisiko, soweit vereinbart und wir hieraus haften. In diesen Fällen haften wir unbeschränkt.
(4) Bei Verletzung von sog. Kardinalpflichten durch einfache Fahrlässigkeit durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Dies gilt nicht, wenn wir wie oben beschrieben unbeschränkt haften. Kardinalpflichten im vorstehenden Sinne sind solche vertragswesentlichen Pflichten, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung Sie vertrauen und auch vertrauen dürfen, weil sie den Vertrag prägen und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen.
(5) Das Bestehen einer Pflichtverletzung ist durch den Kunden nachzuweisen, das Fehlen eines Verschuldens durch die Neureich IO GmbH (gesetzliche Beweilastverteilung).
(6) Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§ 9 Schutz des geistigen Eigentums
(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von der Neureich IO GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieser Bestimmungen.
(2) Die Einräumung einfacher Nutzungsrechte erfolgt nur solange der Kunde die Neureich IO GmbH die nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet. Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an die Neureich IO GmbH über.
(3) Der Kunde steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von der Neureich IO GmbH gefertigten Berichte, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen sowie weitere Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt, nachgeahmt werden.
(4) Für den Fall, dass Nutzungsrechte an die Neureich IO GmbH eigener Software eingeräumt sind, erlöschen die Nutzungsrechte des Kunden mit Ende der Vertragslaufzeit automatisch, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf. Sämtliche damit im Zusammenhang bereitgestellter Zugänge, Codes etc. sind mit Vertragsbeendigung auf erstes Anfordern unverzüglich herauszugeben. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung u.ä. ist nicht gestattet.
§ 10 Geheimhaltung
(1) Die Neureich IO GmbH ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Kunden erfolgen.
(2) Die Neureich IO GmbH übernimmt es, alle von ihr zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.
(3) Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung des Auftrages für einen Zeitraum von zwei Jahren hinaus und erstreckt sich auf alle Mitarbeiter/innen der Neureich IO GmbH.
§ 11 Gruppencalls, Videoschulungen, Online-Coaching
(1) Die Neureich IO GmbH erbringt einzelne Leistungen in sogenannten „Gruppencalls“, d.h. Online-Veranstaltungen mit mehreren Teilnehmern. Der Kunde ist sich bewusst, dass hierbei eine offene Kommunikation mit anderen Teilnehmern erfolgt. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.
(2) Der Kunde hat im Rahmen des Vertragsverhältnisses, und insbesondere auch in Formaten wie im vorstehenden Absatz 1 beschrieben, stets respektvoll mit anderen Teilnehmern/Kunden und Mitarbeitern umzugehen.
(3) Der Kunde erhält zwecks Teilnahme und Zugang zu Videoschulungen persönliche Zugangsdaten. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet und wird bei Zuwiderhandlung straf- und zivilrechtlich verfolgt. Die Neureich IO GmbH ist berechtigt, den Zugang zu ihren IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des Kunden beim Zugriff auf die IT-Systeme sowie Programm- und Trainingsinhalte verschleiert, anderweitig verfälscht oder anonymisiert (zum Beispiel Tor-Browser), ist verboten.
(4) Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Absätze 1,2 und 3 trotz einmaliger Verwarnung ist die Neureich IO GmbH berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Programm- und Trainingsinhalten nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren beziehungsweise den Kunden von der Teilnahme an den Seminaren auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber der Neureich IO GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.
§ 12 Veröffentlichung zu Referenzwecken
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Neureich IO GmbH das Mandat unter Angabe des Namens, des Logos, der Marken und sonstigem in Übereinstimmung mit dem Kunden erstelltem Werbematerial (Fotos, Videos, etc.) des Kunden sowie dem allgemeinen Inhalt des Mandats im Einklang mit bestehenden Vertraulichkeitsvereinbarungen zu veröffentlichen. Dies gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus.
§ 13 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von der Neureich IO GmbH maßgebend.
(2) Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein sollten, bleiben die weiteren Bestimmungen und der Vertrag zwischen der Neureich IO GmbH und dem Kunden davon unberührt.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der Neureich IO GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Neureich IO GmbH und dem Kunden ist der Sitz von der Neureich IO GmbH.
(C) Allgemeine Geschäftsbedingungen Privatkundenberatung
Allgemeine Geschäftsbedingungen Neureich IO GmbH, Am Mühlgraben 19, 56422 Wirges (nachfolgend: „Neureich IO GmbH“) gegenüber Unternehmern und Kaufleuten (nachfolgend „Kunde“)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Neureich IO GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Neureich IO GmbH mit seinen Kunden über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Neureich IO GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Neureich IO GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand/Leistungsumfang
(1) Die von der Neureich IO GmbH abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Auftrags ist die jeweils vereinbarte, im Angebot und seinen Anlagen bezeichnete Tätigkeit der Neureich IO GmbH. Ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand ist die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Unerheblich ist ebenfalls, ob oder wann dieser erzielt ist.
(2) Nicht Gegenstand des Auftrages sind die Beratungen in Rechts- und Steuerfragen. Sofern sich die Notwendigkeit der Einschaltung entsprechender Berufsangehöriger ergibt, wird die Neureich IO GmbH den Kunden darauf hinweisen, wobei die Neureich IO GmbH hierzu nicht verpflichtet ist.
(3) Von Dritten oder von dem Kunden gelieferte Daten werden seitens der Neureich IO GmbH nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach anerkannten Regeln der Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.
(4) Die Neureich IO GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Eine Leistungserbringung durch eine bestimmte Person ist nicht geschuldet.
(5) Bei der Erbringung der beauftragten Leistungen ist die Neureich IO GmbH hinsichtlich der Bestimmung von Ort und Zeit grundsätzlich frei. Die Neureich IO GmbH wird allerdings die geschäftlichen Bedürfnisse des Kunden bestmöglich berücksichtigen, sofern die Leistungserbringung nicht onlinebasiert erfolgt.
(6) Sofern die Leistungserbringung durch die Neureich IO GmbH online- und webbasiert erfolgt, hat der Kunde zu gewährleisten, dass die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen auf Seiten des Kunden stets vorliegen. Diese werden dem Kunden durch die Neureich IO GmbH mitgeteilt.
(7) Die Neureich IO GmbH übernimmt nicht die Überwachung der Liquidität/ Zahlungsfähigkeit des Kunden. Insoweit hat der Kunde stets eigenverantwortlich und gegebenenfalls unter Beauftragung eines Steuerberaters zu handeln. Die Neureich IO GmbH schuldet insoweit auch nicht die Vermittlung oder die Kontaktaufnahme zu etwaigen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.
§ 3 Leistungsänderungen
(1) Die Neureich IO GmbH ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Kunden Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten zumutbar ist.
(2) Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung und Verschiebung der Termine.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.
§ 4 Mitwirkungshandlungen des Kunden;
(1) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern durch die Neureich IO GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die Neureich IO GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von der Neureich IO GmbH unberührt.
(2) Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
§ 5 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen der Neureich IO GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform durch Angebot und Annahme erfolgen.
(2) Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von der Neureich IO GmbH eine Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform.
(3) Sofern eine Festlaufzeit vereinbart ist, verlängert diese sich automatisch um den Zeitraum der Festlaufzeit, wenn das Vertragsverhältnis nicht mit einer Frist von vier Wochen vor Ablauf der Festlaufzeit gekündigt wird. Sodann gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum jeweiligen Vertragsende.
(4) Zustandekommen des Vertrages / des Nutzungsverhältnisses durch Klick auf den Button „Bestellen“ oder “Kaufen” gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages nach Maßgabe dieser AGB gegenüber Neureich IO GmbH ab. Der Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung oder durch Beginn der tatsächlichen Durchführung des Design-Services durch der Neureich IO GmbH zustande.
§ 6 Zahlungen, Preise, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Erfolgshonorar
(1) Die Preise, die von der Neureich IO GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils Brutto inklusive der gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Zahlungsart (SEPA-Lastschrift, Zahlung nach Rechnung, etc.) sowie Zahlungsziel richten sich nach der im jeweiligen Angebot vorgegebenen Bestimmung. Bei SEPA Lastschriften wird die Vorankündigung (Pre-Notification) auf fünf Tage verkürzt.
(3) Die Neureich IO GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung.
(4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an die Neureich IO GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(6) Rechte des Kunden aus dem Vertragsverhältnis dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
(7) Für den Fall, dass eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart wurde, gilt grundsätzlich Folgendes:a) Definitionen„Vermittlung von Finanzmitteln“ umfasst insbesondere aber nicht abschließend: Darlehen, Kontokorrent-Linien, Wandeldarlehen, Beteiligungen (offen oder still), Förderungen oder Zuschüsse, IPO-Begleitung, Crowdfunding, Crowdlending oder Crowdinvesting oder sämtliche wirtschaftlich gleichwertige Arten von Kapitalbeschaffung.„Verkäufe“ umfasst insbesondere, aber nicht abschließend: Verkauf oder Teil- verkauf von Geschäftsanteilen, Gesellschafterbeteiligungen, Aktien oder Assets, Fusionen oder sonstige wirtschaftlich gleichwertige Konstellationen.b) Bemessungsgrundlage: Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Erfolgshonorars ist (i) im Falle des Verkaufs die jeweilige Gegenleistung, eingeschlossen ungewisse Zahlungen und Leistungen aufgrund von Optionsvereinbarungen, wie eine Miet-Kaufoption, oder Pacht- /Mietverträge im Zusammenhang mit der Transaktion oder Earn-out-Vereinbarungen, wobei bei variablen Komponenten der vernünftigerweise zu erwartende Betrag maßgeblich ist, und (ii) im Fall der Vermittlung von Finanzierungsmitteln das Gesamtvolumen der Finanzierung.c) Höhe des Erfolgshonorars: Als vereinbart gilt ein Erfolgshonorar von 2,5% der vorab definierten Bemessungsgrundlage, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen ist.d) Fälligkeit: Im Falle des Verkaufs, wird das vereinbarte Erfolgshonorar mit Unterzeichnung des jeweiligen notariellen oder privatschriftlichen Vertrages durch den Kunden fällig und ist binnen 10 Tagen zahlbar. Im Falle der Mitwirkung an der Vermittlung von Finanzmitteln, wird das vereinbarte Erfolgshonorar bei tatsächlichem Zufluss der Finanzmittel an den Kunden fällig und ist zahlbar binnen 10 Tagen.e) Auskunft: Der Kunde bzw. seine Gesellschafter sind jederzeit zur Auskunft gegenüber der Neureich IO GmbH verpflichtet, ob, wann und mit welchem Inhalt ein notarieller oder privatschriftlicher Vertrag unterzeichnet wurde beziehungsweise ob, wann und in welcher Höhe entsprechende Finanzmittel dem Kunden zugeflossen sind. Die Auskunftsverpflichtung besteht für einen Zeitraum von 12 Monaten über das Ende der Vertragslaufzeit fort, unabhängig davon, auf welchem Grund die Vertragsbeendigung beruht. Die Auskunft wird unverzüglich, spätestens binnen zwei Werktagen auf erstes Anfordern der Neureich IO GmbH erteilt. Die Auskunftserteilung kann in Schriftform oder in Textform per E-Mail erfolgen. Das Übermittlungsrisiko trägt der Kunde. Bei Verweigerung der Auskunft durch den Kunden oder berechtigten Zweifeln an der Vollständigkeit der Auskunft ist die Neureich IO GmbH berechtigt vollständigen Buchauszug gemäß und/oder analog § 87c HGB vom Kunden zu verlangen. Der Buchauszug ist binnen 14 Tagen auf Anforderung durch die Neureich IO GmbH zu erteilen. Der Buchauszug kann in Schriftform oder in Textform per E-Mail erfolgen. Das Übermittlungsrisiko trägt der Kunde.
§ 7 Auslagen
Zusätzlich zu der im Angebot benannten Vergütung erstattet der Kunde der Neureich IO GmbH, die angemessenen Auslagen, einschließlich Reisekosten (Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse (zuzüglich Zuschläge), Flugkosten der Business-Class, PKW: EUR 0,42 für jeden gefahrenen Kilometer), Hotel- und Bewirtungskosten in angemessenem Umfang, im Zusammenhang mit den aufgrund des Auftrags er- brachten Leistungen.
§ 8 Haftung, Verjährung
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kundens gegenüber der Neureich GmbH zu gewährleisten. Die Neureich IO GmbH behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über ihr Unternehmen und ihre Dienstleistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(2) Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.
(3) Dies gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wenn a) die Schäden in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-heit bestehen, b) die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, c) die geltend gemachten Ansprüche auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen, d) bei Garantieversprechen oder einem Beschaffungsrisiko, soweit vereinbart und wir hieraus haften. In diesen Fällen haften wir unbeschränkt.(4) Bei Verletzung von sog. Kardinalpflichten durch einfache Fahrlässigkeit durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Dies gilt nicht, wenn wir wie oben beschrieben unbeschränkt haften. Kardinalpflichten im vorstehenden Sinne sind solche vertragswesentlichen Pflichten, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung Sie vertrauen und auch vertrauen dürfen, weil sie den Vertrag prägen und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen.
(5) Das Bestehen einer Pflichtverletzung ist durch den Kunden nachzuweisen, das Fehlen eines Verschuldens durch die Neureich IO GmbH (gesetzliche Beweislastverteilung).
(6) Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§ 9 Schutz des geistigen Eigentums
(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von der Neureich IO GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeazeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieser Bestimmungen.
(2) Die Einräumung einfacher Nutzungsrechte erfolgt nur solange der Kunde die Neureich IO GmbH die nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet. Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an die Neureich IO GmbH über.
(3) Der Kunde steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von der Neureich IO GmbH gefertigten Berichte, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen sowie weitere Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt, nachgeahmt werden.
(4) Für den Fall, dass Nutzungsrechte an die Neureich IO GmbH eigener Software eingeräumt sind, erlöschen die Nutzungsrechte des Kunden mit Ende der Vertragslaufzeit automatisch, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf. Sämtliche damit im Zusammenhang bereitgestellter Zugänge, Codes etc. sind mit Vertragsbeendigung auf erstes Anfordern unverzüglich herauszugeben. Eine Ver- vielfältigung, Bearbeitung u.ä. ist nicht gestattet.
§ 10 Geheimhaltung
(1) Die Neureich IO GmbH ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Kunden erfolgen.
(2) Die Neureich IO GmbH übernimmt es, alle von ihr zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.
(3) Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung des Auftrages für einen Zeitraum von zwei Jahren hinaus und erstreckt sich auf alle Mitarbeiter/innen der Neureich IO GmbH.
§ 11 Gruppencalls, Videoschulungen, Online-Coaching
(1) Die Neureich IO GmbH erbringt einzelne Leistungen in sogenannten „Gruppencalls“, d.h. Online-Veranstaltungen mit mehreren Teilnehmern. Der Kunde ist sich bewusst, dass hierbei eine offene Kommunikation mit anderen Teilnehmern erfolgt. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.
(2) Der Kunde hat im Rahmen des Vertragsverhältnisses, und insbesondere auch in Formaten wie im vorstehenden Absatz 1 beschrieben, stets respektvoll mit anderen Teilnehmern/Kunden und Mitarbeitern umzugehen.
(3) Der Kunde erhält zwecks Teilnahme und Zugang zu Videoschulungen persönliche Zugangsdaten. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet und wird bei Zuwiderhandlung straf- und zivilrechtlich verfolgt. Die Neureich IO GmbH ist berechtigt, den Zugang zu ihren IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des Kunden beim Zugriff auf die IT-Systeme sowie Programm- und Trainingsinhalte verschleiert, anderweitig verfälscht oder anonymisiert (zum Beispiel Tor-Browser), ist verboten.
(4) Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Absätze 1,2 und 3 trotz einmaliger Verwarnung ist die Neureich IO GmbH berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Programm- und Trainingsinhalten nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren beziehungsweise den Kunden von der Teilnahme an den Seminaren auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber der Neureich IO GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.
§ 12 Veröffentlichung zu Referenzwecken
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Neureich IO GmbH das Mandat unter Angabe des Namens und sonstigem in Übereinstimmung mit dem Kunden erstelltem Werbematerial (Fotos, Videos, etc.) des Kunden sowie dem allgemeinen Inhalt des Mandats im Einklang mit bestehenden Vertraulichkeitsvereinbarungen zu veröffentlichen. Dies gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus.
§ 13 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist einschriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von der Neureich IO GmbH maßgebend.
(2) Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein sollten, bleiben die weiteren Bestimmungen und der Vertrag zwischen der Neureich IO GmbH und dem Kunden davon unberührt.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der Neureich IO GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Neureich IO GmbH und dem Kunden ist der Sitz von der Neureich IO GmbH.
Stand 08/2023